Bei einem Besuch der Lokalbaukommission fiel mir das Prospekt/Handbuch »Barierrefrei Bauen – Baurechtliche Anforderungen« in die Hand. Das Bild auf dem Cover zeigt eine Handlaufbeschriftung für blinde Menschen. Die DIN 18040 »Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen« teilt die Aufgaben in zwei Bereiche. Teil 1 ist für öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2 für Wohnungen. Öffentlich zugängliche Gebäude sind Versammlungs-, und Beherbergungsstätten, Hotels und Gaststätten.
Auf Seite 8 unter dem Punkt Verkehrssicherheit wird auf die Markierung von Glasflächen hingewiesen auf die wir in diesem Beitrag intensiver darauf eingehen.
Auf Seite 14 – 17 geht es um öffentlich zugängliche Gebäude für Informations- und Leitsysteme wird leider direkt auf die DIN 18040 Teil 1 verwiesen.
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